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  Gastaufnahmevertrag  
 

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Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und von Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis

- den Gastaufnahmevertrag -

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich folgende Rechte und Pflichten :

1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist, oder falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgesellt worden ist. Dies kann mündlich, schriftlich oder auch per E-Mail oder über ein Buchungssystem erfolgen.

2.
Der Abschluss der Gastaufnahmevertrages verpflichtet Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertag abgeschlossen ist.

3.
Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung 20 % der Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarung ( Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen 10 % .

5.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziffer 4 den errechneten Betrag zu entrichten.

6.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

7.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung.

8.
Der Gastaufnahmevertrag kann bis zu 14 Tagen nach Abschluss storniert werden, wenn die Buchung mindestens 30 Tage vor dem Anreisetermin erfolgte.